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Dies gelte auch für die großen, vormals strittigen Themen wie Internetsperren gegen Kinderpornografie, heimliche Online-Durchsuchungen und Vorratsdatenspeicherung. Bereits in den vergangenen Tagen hatte sich die Arbeitsgruppe auf gemeinsame Positionen in zahlreichen kleineren Themen verständigt. Bei den Internetsperren gegen Kinderpornografie einigten sich die Verhandlungspartner nun darauf,
dass das Bundeskriminalamt (BKA) zunächst versuchen soll, die auffälligen Seiten zu löschen statt zu sperren. Laut Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) soll dies auch durch die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit erreicht werden. Nach einem Jahr werde die Situation neu bewertet. Kritiker hatten angeführt, dass Sperren im Netz leicht umgangen werden und der Einstieg in eine umfassende staatliche Zensur-Infrastruktur sein könnten.
Für heimliche Online-Durchsuchungen von Computern muss künftig der Generalbundesanwalt einen Antrag stellen. Ursprünglich konnte das BKA den Antrag selbst beim Amtsgericht Wiesbaden einreichen, das dann entscheiden sollte.Nun liegt die Entscheidung bei einem Richter des Bundesgerichtshofes. Zudem werden Online-Durchsuchungen nicht auf weitere Sicherheitsbehörden wie den Verfassungsschutz ausgeweitet. Bislang hat das BKA nach Angaben eines Behördensprechers noch gar keine Online-Durchsuchungen durchgeführt. Das BKA-Gesetz, das diese Maßnahmen ermöglicht, war Anfang 2009 in Kraft getreten.Bei der Vorratsdatenspeicherung solle die Nutzung der Daten zunächst auf schwere Gefahrensituationen beschränkt werden, sagte Schäuble. Nach den Worten der FDP-Verhandlungsführerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die von einer "Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung" sprach, geht es bei den Ausnahmen um aktuelle Gefahren für Leib und Leben.
Dies ist auch das Modell der schwarz-gelben Koalitionsvereinbarung in Bayern. Zu diesem Thema steht noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Daten von Telefon- und Internetverbindungen sechs Monate lang gespeichert - ein konkreter Verdacht ist dazu nicht nötig.
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